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Viktoriastr. 92, Darmstadt

Erbbaurecht - Vorteile eines kostengünstigen Erwerbs von Immobilieneigentum 


Das Erbbaurecht stellt eine günstige Alternative dar, den Wunsch nach einem Eigenheim, sei es eine Wohnung oder ein Haus, zu erfüllen. Die Bauherren müssen nämlich lediglich das Bauwerk finanzieren, jedoch nicht den Grund und Boden erwerben.
Es handelt sich bei dem Erbbaurecht um das Recht, auf oder unter einem fremden Grundstück ein Gebäude zu haben oder zu errichten. Meist handelt es sich bei den Erbbaurechtsgebern, also den Grundstückseigentümern, um Städte, Gemeinden oder die Kirche. Sie übertragen durch Vertrag den Erbbauberechtigten das Recht auf dem Grundstück Wohnungen bzw. Häuser zu planen, zu bauen oder zu verkaufen. Die Erbbaurechtsgeber bleiben Eigentümer des Grundstückes. Den Erbbaurechtsberechtigten steht jedoch die ausschließliche Nutzung des Grundstückes zu.

Die Vereinbarung des Erbbaurechtes bedarf der notariellen Beurkundung und wird im Grundbuch eingetragen. Das Erbbaurecht kann vererbt, belastet und veräußert werden. Der Erbbaurechtsvertrag wird meist für eine bestimmte Zeit geschlossen. Üblich ist dabei ein Zeitraum zwischen 50 und 99 Jahren. Während dieser Zeit zahlt der Erbbaurechtsberechtigte an den Erbbaurechtsgeber den sogenannten Erbbauzins für die alleinige Nutzung des Grundstückes. Üblich ist ein jährlicher Betrag, der in etwa drei bis fünf Prozent des Grundstückswertes entspricht. Der Erbbauzins kann jährlich oder in monatlichen Raten gezahlt werden. Meist enthalten die Erbbaurechtsverträge eine Wertsicherungsklausel nach der bei Erhöhung der Lebenshaltungskosten der Erbbauzins angepasst werden kann.
 
Nach Ablauf des Erbbaurechtsvertrages kann dieser verlängert werden. Ist dies zwischen den Parteien nicht gewünscht, geht das Eigentum an dem Bauwerk auf den Grundstückseigentümer also den Erbbaurechtsgeber über. Dafür muss der Erbbaurechtsgeber dem Erbbauberechtigten eine Entschädigung in Höhe von 2/3 des Verkehrswertes des Bauwerkes zahlen. Im Zweifel ist dieser Wert durch einen Sachverständigen zu ermitteln.

Grundsätzlich regelt das Erbbaurecht das Erbbaurechtsgesetz. Die Parteien können jedoch auch in dem Erbbaurechtsvertrag Regelungen zur Ausgestaltung des Erbbaurechts treffen. Oft wird zwischen den Parteien die Nutzungsart des Grundstückes beschränkt oder die Zustimmung des Erbbaurechtsgebers bei der Veräußerung des Erbbaurechts vereinbart. Zudem können die Parteien Regelungen über die Instandhaltungs- und Instandsetzungspflicht treffen.

Vorteile des Erbbaurechts

Die Vorteile des Erbbaurechts lassen sich wie folgt zusammenfassen:
 

  • Weniger Eigenkapital notwendig, geringerer Finanzierungsaufwand und damit niedrigere monatliche Belastung.
     
  • Monatlicher Erbbauzins liegt unter den Finanzierungskosten für den Kauf eines Grundstückes. 
     
  • Erbbauzins kann nicht willkürlich erhöht werden, sondern sich nur an den Lebenshaltungskostenindex anpassen.
     
  • Kaufpreis des Bauwerkes kann zu 100 Prozent abgeschrieben werden.
     
  • Erbbauzins kann zu 100 Prozent als abzugsfähige Ausgabe angesetzt werden.
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