Miet- und Pachtrecht
Ich befasse mich sowohl mit dem Wohnraum- als auch mit dem Gewerberaummietrecht. Dabei berate ich Sie bei der Gestaltung eines Mietvertrags und entwerfe individuell für Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Verträge oder überprüfe bestehende. Die Überprüfung von bereits abgeschlossenen Mietverträgen sowohl für Wohnraum als auch für Gewerbe kann insbesondere vor dem Erwerb einer Immobilie mit Mieterbestand entscheidend sein. In diesem Zusammenhang erstelle ich für Sie eine umfassende Immobilien Due Diligence.
Gerne berate ich Sie bei der Berechnung von Kündigungsfristen, der Rechtmäßigkeit einer Mietzinsanpassung (Mieterhöhung, Staffelmiete, Indexmiete, Modernisierungsmieterhöhung) und bei der Nebenkostenabrechnung. Auch bei Fragen in Zusammenhang mit dem Bestehen eines Kündigungsgrundes oder der Wirksamkeiten einzelner Vertragsklauseln in einem Mietvertrag wie zum Beispiel von Schönheitsreparaturklauseln helfe ich Ihnen gerne weiter. Gleich ob als Mieter oder Vermieter.
Bei der Beendigung eines Mietverhältnisses berate ich Sie ebenfalls im Zusammenhang mit allen auftretenden Frage bei der eventuell notwendigen Räumung eines Mietobjektes.
Das Pachtrecht gestattet dem Pächter neben dem Gebrauch der Sache auch die Nutzung der Erträge während der Pachtzeit. Bei den Besonderheiten dieses Rechtsverhältnisses in Abweichung zum den mietrechtlichen Vorschriften berate ich Sie ebenfalls.